Accessibility
Compliance

Ist Ihre Webseite für alle Benutzer zugänglich? Unser Barrierefreiheits-Check zeigt Ihnen, welche Bereiche Ihrer Seite verbessert werden müssen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Jetzt anfragen

Website jetzt testen:
Web Accessibility ab 2025 Pflicht!

Ab dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen aufgrund des European Accessibility Acts (EAA) und des Barrierefreiheitsgesetzes ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Webseiten müssen dabei den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entsprechen. Andernfalls können empfindliche Bußgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro drohen. Zudem erhöht die Einhaltung dieser Standards die Nutzerfreundlichkeit für alle.

Mehr Infos zur

Unsere Leistungen

Accesibility-Check

Individuelle Analyse
Unsere Fachleute unterstützen Sie bei der barrierefreien und gesetzeskonformen Gestaltung Ihrer Website. Entdecken Sie, wie barrierefrei Ihre Seite aktuell ist und wo Verbesserungen notwendig sind.

Basis-Check – Schnell und präzise
Unser Barrierefreiheits-Check bietet Ihnen einen schnellen Einstieg in die Optimierung Ihrer Website. Wir analysieren die wichtigsten Aspekte und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen.

Jetzt anfragen

Prüfbereiche
für WCAG 2.2 und EN 301 549

Alt tags

Prüfung auf Alt-Texte für Bilder, Transkripte für Audios, Untertitel für Videos

Benutzerfreundliche Navigation

Tastaturzugänglichkeit, klare und verständliche Menüführung

Formulare

Barrierefreie Gestaltung und einheitliches Design über die gesamte Seite

Interaktive Elemente

Klare Beschriftungen für Buttons und Links

Farbschema & Kontraste

Überprüfung auf ausreichende Kontraste und gut lesbare Schriften

Seitenstruktur

Korrekte HTML-Auszeichnung, ARIA-Labels und eine verständliche Seitenstruktur

Assistive Technologien

Sicherstellung, dass die Website mit verschiedenen assistiven Technologien (z. B. Screenreadern, Braillezeilen) kompatibel ist, um eine barrierefreie Nutzung zu gewährleisten, basierend auf den Vorgaben der europäischen Norm EN 301 549.

Multimediale Inhalte

Überprüfung, ob multimediale Inhalte, wie Videos und Audios, zugänglich sind – beispielsweise durch Transkripte, Audio-Deskriptionen und Untertitel.

Fragen?

Lassen Sie sich beraten! Gerne informieren wir Sie in einem unverbindlichen Gespräch zu Ihrer individuellen Web Accessibility!

Sie wollen über
Ihr Projekt sprechen?

Kaffee-Termin vereinbaren
MR

Matthias Reichl
Geschäftsführer

Urknall Timer

 
years
 
days
 
hours
 
minutes
 
seconds

The Caesar 2024 goes to ...

1 x Gold
1 x Silber
2 x Bronze
7 x Nominierungen

Mehr erfahren